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Wer die Wahl hat.. Die Vorbereitungen für die Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Pfarrgemeinderrat am 15. und Wohnen Sie nicht im Pfarrgebiet von St. Otto, nehmen aber aktiv am Gemeindeleben von St.Otto teil und wollen natürlich auch wählen, dann haben Sie sich sicherlich auch in das Wählerverzeichnis von St. Otto eintragen lassen und gleichzeitig in Ihrer Wohnpfarrei streichen lassen. Das hört sich kompliziert an, im Pfarrbüro gibt´s dazu aber die entsprechenden Vordrucke. Aber Achtung! Letzte Möglichkeit hierzu ist der 5.Oktober! Sind Sie erst kürzlich zugezogen und wissen Sie nicht, ob Sie in der Pfarrkartei eingetragen sind? In der Zeit vom 12.10. bis 26.10 können Sie während der Dienststunden des Pfarrbüros und nach den Sonntagsgottesdiensten Ihre Eintragung in der Pfarrkartei prüfen! Damit keine Stimme bei der Wahl verloren geht, sieht die Wahlordnung auch die Möglichkeit der Briefwahl vor. Wenn Sie an den Wahltagen nicht in St. Otto sein können oder wenn Sie auf Grund von Krankheit, hohem Alter oder aus anderen wichtigen Gründen nicht den Wahlraum aufsuchen können, dann fordern Sie bitte über das Pfarrbüro - bis spätestens 9.11.- die Unterlagen für die Briefwahl an! Wahlberechtigt für den PGR sind alle, die am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben. Um an der Wahl zum Kirchenvorstand teilnehmen zu können, muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unterstützen Sie die Arbeit in den Gremien Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat! Machen Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch! Ulrich Zabel |
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